Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Flügelhof

Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausschließlich Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag zwischen der Hundepension „Flügelhof“ (nachfolgend Verwenderin genannt) und dem Eigentümer des Hundes / der Hunde (nachfolgend Einsteller genannt) wird zum Zwecke der Aufnahme des Hundes / der Hunde des Einstellers in die Pension „Flügelhof“ abgeschlossen.

§ 1 Anmeldung, Aufnahme und Abholung

1. Die verbindliche Anmeldung des Hundes / der Hunde kann persönlich, telefonisch, per Email oder schriftlich erfolgen. Es wird auf die AGBs hingewiesen und diese gelten bei Anmeldung als akzeptiert. 

2. Der Einsteller ist verpflichtet, den Hund / die Hunde am vereinbarten Tage des Beginns der Aufnahme zur Verwenderin zu bringen. Eine Abholung des Hundes / der Hunde bzw. Rücktransport durch die Verwenderin erfolgt bei Bedarf nach vorheriger Absprache.

3. Die Aufnahme des Hundes / der Hunde erfolgt  nach vorheriger Absprache zwischen der Verwenderin und dem Einsteller. Die Abholung des Hundes / der Hunde erfolgt durch den Einsteller zu dem vereinbarten Tag. Bei Nichtabholung zu dem vereinbarten Tag verlängert sich der Vertrag zwischen der Verwenderin und dem Einsteller automatisch und der Einsteller hat den vollen vereinbarten Tagespreis, resp. Übernachtungspreis für jeden weiteren Tag zu entrichten.

4. Der Einsteller kann eine dritte Person bevollmächtigen, den Hund / die Hunde von der Verwenderin zu dem vereinbarten Tag abzuholen. Ein entsprechender Nachweis muss vorliegen.


5. Bei Nichtabholung des Hundes behält sich die Verwenderin vor, den Hund/die Hunde nach zwei Tagen in ein Tierheim ihrer Wahl zu überstellen.

§ 2 Vergütung und Kosten

1. Die Entrichtung der vereinbarten Vergütung für die Aufnahme des Hundes / der Hunde erfolgt im Voraus für den gesamten vereinbarten Zeitraum in bar oder per Überweisung.

2. Die vereinbarte Vergütung versteht sich pro Übernachtung des Hundes / der Hunde für die Betreuung, Pflege und Versorgung während des Zeitraumes der Aufnahme.

3. Das benötigte Futter für die Zeit der Unterbringung ist vom Einsteller selbst beizubringen. Anderenfalls wird die Verwenderin das spezielle Futter anschaffen, die Kosten hierfür trägt der Einsteller.

4. Extra angefallene Kosten, die der Einsteller zu tragen bzw. der Verwenderin zu ersetzen hat, sind am Tage der Abholung in bar  zu entrichten.

5. Im Falle der Nichtbegleichung der vollen Rechnung behält sich die Verwenderin das Recht vor, den Hund / die Hunde zurück zu behalten. Das Zurückbehaltungsrecht wird die Verwenderin angemessen im Verhältnis von ausstehendem Betrag und Wert des Hundes / der Hunde ausüben. Das Zurückbehaltungsrecht erlischt bei Begleichung der vollen Rechnung durch den Einsteller.

6. Bei einer Stornierung oder nicht antreten der gebuchten Unterbringung                                                                                                                                                                   21 – 14 Tage vor Betreuungsbeginn sind                  50 % der Totalsumme vom Einsteller zu erbringen.

13 – 07  Tage  vor Betreuungsbeginn sind                75 % der Totalsumme vom Einsteller zu erbringen.    
 06 – 0 Tage vor Betreuungsbeginn sind                100 % der Totalsumme vom Einsteller zu erbringen. 

und bei nicht antreten der gebuchten Betreuung sind 100 % der Totalsumme vom Einsteller zu erbringen.

§ 3 Versorgung

1. Die Verwenderin nimmt den Hund / die Hunde des Einstellers während der vereinbarten Zeit, im Falle von § 1 Nr. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch darüber hinaus, entgeltlich in ihren Räumlichkeiten auf.

2. Die Verwenderin verpflichtet sich, während dieser Zeit zur üblichen und größtmöglichen Pflege und Obhut für den Hund / die Hunde des Einstellers.

3. Die Verwenderin verpflichtet sich ferner bei der Verrichtung der in § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Tätigkeiten zur größtmöglichen Sorgfalt.

4. Die Verwenderin stellt sicher, dass der Hund / die Hunde des Einstellers während der in § 3 Nr. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Zeit einen üblichen Auslauf genießen.

5. Bei der Verrichtung der in § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Tätigkeiten haftet die Verwenderin nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

§ 4 Impfung und Haftpflichtversicherung

1. Der Einsteller verpflichtet sich, der Verwenderin spätestens am Tage der Aufnahme des Hundes / der Hunde einen gültigen Impfausweis im Original zur Einsicht zu überreichen. Die Verwenderin behält sich das Recht vor, den Hund / die Hunde bei Nichteinsicht eines gültigen Impfausweises im Original zur Aufnahme abzulehnen.
Bereits im Vertrauen auf den Bestand des Vertrages gemachte außergewöhnliche Aufwendungen hat der Einsteller der Verwenderin zu ersetzen. Zu diesen außergewöhnlichen Aufwendungen gehört insbesondere die Anschaffung von speziellem Futter für den Hund / die Hunde (s.
§ 2 Nr. 4).

2. Der Einsteller verpflichtet sich, der Verwenderin spätestens am Tage der Aufnahme des Hundes / der Hunde einen gültigen Hunde-Haftpflichtversicherungs-Schein in Form einer Kopie auszuhändigen. Bei Nichtaushändigung eines solchen gültigen Versicherungsscheins kann die Verwenderin die Aufnahme des Hundes / der Hunde ablehnen.

§ 5 Unterbringung

1. Der Hund / die Hunde des Einstellers werden im Rudel zusammen mit anderen Hunden gehalten. Die Rudelhaltung erfolgt während der gesamten Zeit der Aufnahme.

2. Die Verwenderin behält sich das Recht zur Einzelhaltung von Hunden vor. Das Recht zur Einzelhaltung wird nach Ermessen der Verwenderin ausgeübt; der Einzelfall entscheidet.

3. Einzelhaltung kann im Voraus grundsätzlich vereinbart werden.

4. Die Verwenderin kann den/die bei ihr eingestellten Hund/-e für die Nacht in den Hunde-Appartements unterbringen.

5. Dem Hund / den Hunden des Einstellers stehen zwei umzäunte große Freilaufflächen zur Verfügung. Darüber hinaus finden tägliche Spaziergänge mit mehreren Hunden zusammen statt. Die Länge der Spaziergänge richtet sich nach den Bedürfnissen des einzelnen Hundes.

6. Spezielle Sicherungsmaßnahmen (z. B. Alarmanlage) hat die Verwenderin nicht eingerichtet.

7. Während der Zeit der Aufnahme des Hundes / der Hunde bei der Verwenderin sind Besuche des Einstellers bzw. dem Hund / den Hunden bekannter Personen aus veterinärmedizinischen und veterinärpsychologischen Gründen nicht gestattet.

§ 6 Mitteilungspflicht

1. Der Einsteller verpflichtet sich der wahrheitsgemäßen Aussage, dass sein Hund / seine Hunde nicht von einer ansteckenden Krankheit (darunter fällt auch der Befall mit Endoparasiten und/oder Ektoparasiten) befallen ist (hier greift § 7 Nr. 1 und Nr. 4, sowie § 2 Nr. 4 und Nr. 5)

2.
Der Einsteller verpflichtet sich, die Verwenderin über jegliche Besonderheiten, die der Hund / die Hunde des Einstellers aufweisen, zu informieren. Zu den Besonderheiten zählt insbesondere das Verhalten gegenüber Mensch und / oder Tier – speziell gegenüber anderen Hunden. Insbesondere ist der Einsteller verpflichtet, die Verwenderin über einen Hang zur Aggressivität gegenüber Mensch und / oder Tier – speziell anderen Hunden – zu informieren.

3. Sollte / Sollten der Hund / die Hunde des Einstellers während der Zeit der Aufnahme ein für die Rudelhaltung unzumutbares Verhalten aufweisen, behält sich die Verwenderin das Recht zur Einzelhaltung des Hundes / der Hunde vor (s. § 5 Nr. 2). Die Entscheidung, den Hund / die Hunde in Einzelhaltung zu nehmen, steht im Ermessen der Verwenderin, welches sie pflichtgemäß ausüben wird. Die hierbei anfallenden Extrakosten (s. § 2 Nr. 4) trägt der Einsteller.

4. Abweichend von §6 Nr. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Verwenderin anderweitige Maßnahmen ergreifen, die der Sicherheit aller sich bei der Verwenderin befindenden Hunde dienen. Die Art der Maßnahmen ergreift die Verwenderin nach eigenem Ermessen, welches sie pflichtgemäß ausüben wird.

§ 7 Krankheit und Verletzung

1. In dem Fall von aufkommenden oder schon bestehenden Krankheiten bzw. Verletzungen, darunter fällt auch der Befall mit
Endoparasiten und/oder Ektoparasiten, des Hundes / der Hunde des Einstellers wird die Verwenderin ausschließlich einen Tierarzt ihres Vertrauens konsultieren. Ob eine Konsultation notwendig ist, steht im Ermessen der Verwenderin, welches sie pflichtgemäß ausüben wird.

2. Einen Tierarzt seiner Wahl kann der Einsteller für den Fall von Krankheiten bzw. Verletzungen seines Hundes / seiner Hunde nicht bestimmen.

3. Die Verwenderin wird im Falle der Konsultation des Tierarztes den Einsteller im Rahmen des Zumutbaren versuchen zu erreichen.

4. Die Kosten für die Behandlung der Krankheiten, Verletzungen bzw. Befall mit Endoparasiten und/oder Ektoparasiten des Hundes / der Hunde des Einstellers und aller sich zu der Zeit im Rudel befindenden Hunde (s. § 5 Nr. 1), sowie aller anfallenden Extrakosten wie Reinigung, besondere Pflege und mehr Zeitaufwand (s. § 2 Nr. 4) trägt der Einsteller. Sollte die Verwenderin hinsichtlich der Kosten bei dem Tierarzt ihres Vertrauens in Vorleistung getreten sein, so hat der Einsteller diese Kosten bei Abholung des Hundes / der Hunde der Verwenderin zu erstatten. § 2 Nr. 4 und Nr. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden hier Anwendung.

5. Die Verwenderin haftet nicht für eventuelle Fehler, die dem Tierarzt ihres Vertrauens bei der Behandlung der Krankheiten bzw. Verletzungen des Hundes / der Hunde des Einstellers unterlaufen, und die Mängel bzw. Schäden an dem Hund / den Hunden des Einstellers zur Folge haben. Der Einsteller verpflichtet sich, eventuelle Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Tierarzt geltend zu machen.

§ 8 Tod

1. Im Falle des Todes des Hundes / der Hunde des Einstellers wird die Verwenderin den Einsteller im Rahmen des Zumutbaren versuchen zu informieren.

2. Zugleich wird die Verwenderin den Tierarzt ihres Vertrauens (s. § 7 Nr. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) einschalten, der die Todesursache feststellen wird.

3. Der Einsteller verpflichtet sich, den Leichnam seines Hundes / die Leichname seiner Hunde von der Verwenderin bzw. dem Tierarzt ihres Vertrauens abzuholen und den gesetzlichen Vorschriften über die Entsorgung von Tierkörpern entsprechend zu behandeln. Eine Haftung für die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften übernimmt die Verwenderin nicht.

4. Der Einsteller hat die Möglichkeit, die Verwenderin mit der Entsorgung des Leichnams seines Hundes / der Leichname seiner Hunde zu beauftragen. Die hierfür anfallenden Kosten hat der Einsteller im Voraus an die Verwenderin zu entrichten.

§ 9 Schäden

1. Für den Fall, dass sich nach dem Aufenthalt bei der Verwenderin an dem Hund / den Hunden des Einstellers Schäden bzw. Mängel (z. B. Krankheiten, Verletzungen) zeigen, verpflichtet sich der Einsteller, diese spätestens 3 Tage nach Kenntnisnahme von den Schäden bzw. der Mängel schriftlich bei der Verwenderin anzuzeigen, soweit er diesbezüglich Ansprüche gegen die Verwenderin geltend machen will.

2. Die Beweislast für ein Verschulden der Verwenderin an der Entstehung des Schadens bzw. Mangels an dem Hund / den Hunden des Einstellers trägt der Einsteller.

3. Ist es dem Einsteller zuzumuten, so verpflichtet er sich im Falle von § 9 Nr. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hund / die Hunde bei der Verwenderin vorzustellen. Die Verwenderin wird den Hund / die Hunde dann von dem Tierarzt ihres Vertrauens untersuchen lassen.

4. Findet § 9 Nr. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung, so hat der Einsteller der Verwenderin ein Attest von dem Tierarzt seines Vertrauens über die Schäden bzw. Mängel im Original beizubringen.

5. Es kann zwischen dem Einsteller und der Verwenderin vereinbart werden, dass der Einsteller den Schaden bzw. Mangel von dem Tierarzt seines Vertrauens behoben wird. In diesem Fall wird die Verwenderin dem Einsteller nur die Kosten ersetzen, die bei dem Tierarzt ihres Vertrauens angefallen wären.

6. Im Fall von § 9 Nr. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt die Verwenderin im Falle des Vertreten müssen die Kosten für eine notwendige Unterbringung des Hundes / der Hunde an einem anderen Ort als bei der Verwenderin nur zur Hälfte des bei ihr zu dem Zeitpunkt gültigen Tagespreises für die Unterbringung.

7.  Der Einsteller hat für Schäden aufzukommen (für den Fall, dass die Hunde-Haftpflichtversicherung des Einstellers (s.
§ 4 Nr. 2) die Kosten nicht übernimmt), die an der Einrichtung der Hundepension und den Freilaufflächen durch ihn bzw. sein Hund / seiner Hunde verursacht werden. Sollte die Verwenderin hinsichtlich der Kosten in Vorleistung getreten sein, so hat der Einsteller diese Kosten bei Abholung des Hundes / der Hunde der Verwenderin zu erstatten. § 2 Nr. 4 und Nr. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden hier Anwendung.

§ 10 Haftung

1. Die Verwenderin haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

2. Die Verwenderin verpflichtet sich zu dem Abschluss einer üblichen betrieblichen Haftpflichtversicherung für ihren Betrieb. Schadenersatz wird nur bis zur Höhe der Leistungen der betrieblichen Haftpflichtversicherung der Verwenderin geleistet.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleibt der Bestand der restlichen Regelungen und auch der Bestand des Vertrages zwischen der Verwenderin und dem Einsteller hiervon unberührt
.

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